Das Verhältnis der Kirche Christi zu den von ihr abgefallenen Gemeinschaften
Was sind die patristischen Kriterien, die einem Gläubigen die Frage beantworten können, ob er sich in der wahren Kirche Christi befindet? Wie kann er wissen, ob die jeweilige Konfession die Gnadenfülle erhalten hat? Ab wann verwandelt sich eine Meinungsverschiedenheit in eine Häresie? Wieso existieren in der Orthodoxen Kirche drei unterschiedliche Ordnungen zur Aufnahme von Gläubigen, die noch außerhalb der Kirche stehen? Diese Fragen werden im Artikel des Metropoliten (zukünftigen Patriarchen) Sergius Stragorodsky gestellt, der sie im historischen Kontext, mit Verweisen auf die Erfahrung der Heiligen Väter, beantwortet.
Статья

Für einen Gläubigen ist die Frage, ob er sich in der wahren Kirche Christi befindet, so wesentlich, dass es bei ihrer Beantwortung scheinbar keinen Raum für Empörung oder die übliche Eigenliebe geben sollte. Wer einen anderen darüber aufklärt, dass dieser sich außerhalb der Kirche befinde, und ihm zeigt, wo sie [die wahre Kirche] zu finden wäre, sollte eigentlich mit Dankbarkeit seitens des Aufgeklärten rechnen dürfen. In Wirklichkeit aber scheint im Bereich der Glaubenslehre keine andere Frage zu existieren, die die menschliche Eigenliebe so schmerzhaft berühren würde und mit solchen Irritationen aller Seiten einhergeht wie eben diese Frage. Wahrscheinlich sind daran auch jene Wahrheitsinhaber Schuld, die bereit sind, barmherzige Samariter zu sein, aber nicht die Kraft haben, sich von einer gewissen Missachtung gegenüber denjenigen, die in die Hände von Räubern gefallen sind, zu enthalten. Diese begegnen oft allen Versuchen, ihnen zu helfen, mit unversöhnlicher Intoleranz. Deshalb ist es in christlich geprägten Gesellschaften nicht üblich, klipp und klar die Frage nach der wahren Kirche zu stellen. Viel häufiger hört man die weit verbreitete Ansicht, dass unsere irdischen Schranken nicht bis in den Himmel reichen und die kirchlichen Spaltungen Ergebnis der Machtgier von Geistlichen und der Uneinigkeit von Theologen seien. Es sei gleich, ob ein Mensch Orthodoxer, Katholik oder Protestant sei; wichtig sei einzig, dass er sein Leben als Christ führe, und das reiche aus, dass er sich um seine Zukunft im Jenseits keine Sorgen machen müsse.

Doch stellt diese großzügige Sicht, die im Alltag so bequem und beruhigend ist, wahrhaft kirchliche Menschen, die es gewohnt sind, sich über ihren Glauben und ihre Überzeugungen Rechenschaft abzulegen, nicht zufrieden. Sie erkennen darin den Skeptizismus, die Kälte gegenüber dem Glauben und die Gleichgültigkeit gegenüber der Errettung der Seele. Deshalb (und manchmal vielleicht auch nur, weil sie es nicht gewohnt sind, die Gefühle ihrer Gesprächspartner wahrzunehmen und zu berücksichtigen) vertreten sie oft eine radikal entgegengesetzte Sichtweise: nur die Orthodoxe Kirche sei die wahrhafte Kirche Christi, nur sie sei mit ihrem Haupt, dem Herrn Jesus Christus, vereint, nur sie bekomme von IHM alle segensspendenden Kräfte zur Errettung der Menschen. Folglich sei nur die orthodoxe Priesterschaft die wahre Priesterschaft, und nur die orthodoxen Mysterien seien segensspendend und heilsam. Außer der Orthodoxen Kirche zu stehen bedeute, außerhalb von Christus zu sein, wo die Priesterschaft keine echte Priesterschaft mehr sei und die Mysterien lediglich leere Riten, die keinen Segen zu spenden vermöchten. Als Ausnahme wird eventuell das Mysterium der Taufe gesehen, aber auch nur wegen einer bestimmten Verordnung der Kirche als nach einer bestimmten Logik.

 

I

Wenn wir nun aber fragen, welche dieser beiden Sichtweisen die wahre Lehre darstellt, müssen wir zugestehen, dass die letztere auf jeden Fall dem kirchlichen Selbstverständnis näherkommt. Wir werden hier nicht wiederholen, was dazu als Beweis in polemischen Aufsätzen steht. Stattdessen wollen wir über die Geschichte unseres Verhältnisses mit den Altkatholiken berichten.

Bekannterweise hielten die Altkatholiken eine Einigung mit der Orthodoxen Kirche auf Grundlage der dogmatischen Lehre der Einen, Ungeteilten Kirche der sieben Ökumenischen Konzile, für möglich. Als Kriterium, was den Inhalt dieser Lehre bestimmen solle, galt die Regel von Vinzenz von Lérins: "was überall, immer, von allen geglaubt worden ist". Mit dieser Regel wurde die Verbindlichkeit bzw. Unverbindlichkeit verschiedener Punkte der Glaubenslehre bestimmt, die der Römischen Kirche zu Eigen war: das Filioque, die Transsubstantionslehre und andere. Das Vereinigungswerk ging allerdings nur langsam voran, eventuell zu langsam für einige Enthusiasten von russischer Seite, die herbeieilten, um die Altkatholiken als orthodox und mit uns gleichberechtigt anzuerkennen. Im Großen und Ganzen verliefen die Verhandlungen aber friedlich, bis Anfang des 20. Jahrhunderts in unserem „Kirchenboten“ ("Церковный вестник") gemutmaßt wurde, dass angesichts der Organisation der Verhandlungen mit den Altkatholiken diese zu nichts führen würden. Das Erste, was die Altkatholiken bräuchten, sei, sich ihre Lage in Bezug auf die Kirche bewusst zu machen, also dass sie sich außerhalb der Kirche befinden. Unsere Orthodoxe Kirche (die sogenannte Ostkirche) könne sich zwar geographisch nicht „ökumenisch“ nennen, doch ist sie dies historisch, da sie die von allen Gemeinschaften die einzige ist, die im Schoß der Ökumenischen Kirche geblieben sei. Das hieße, dass die altkatholische Gemeinschaft (auch unter Beibehaltung ihrer Besonderheiten und der Autokephalie) nur vermittels der Orthodoxen Ostkirche Teil der Ökumenischen Kirche werden könne, nämlich indem sie von dieser in die Gemeinschaft aufgenommen würde. Indem die Altkatholiken sich ihrer geistliche Not bewusst würden, könnten sie auch die Fragen nach den verschiedenen Besonderheiten lösen, die dem westlichen Christentum in Lehre, Ritus, Organisation, Disziplin u.a. zu eigen sind; mehr noch, dann würden diese Fragen für die Altkatholiken in den Hintergrund treten.

Diese durchaus wohlwollende Anleitung irritierte die Altkatholiken so sehr, dass weitere Erwägungen zu diesem Thema nicht in Frage kamen. Nur einige Jahre später beschrieb Erzbischof Antoni [(Hrapowizkij)] von Charkow in seinen „Antworten an ausländische Theologen“, veröffentlicht in der Zeitschrift „Glaube und Verstand“ ("Вера и Разум"), die gesamte Inkonsequenz der Altkatholiken. Wenn sie sich mit aller Sorgfalt bemüht hätten, festzustellen, was die ungeteilte Kirche der sieben Ökumenischen Konzile z.B. über die Heilige Dreiheit, die Transsubstantion der Heiligen Gaben und Anderes beschlossen hatte, müsste es für sie interessant und wichtig sein, auch zu wissen, was die Kirche über sich selbst gelehrt hatte. Und wenn wir die historischen Dokumente befragen, würden wir feststellen, dass "überall, immer und von allen geglaubt worden ist", dass die Heilige, Katholische und Apostolische Kirche Christi auf der Erde in Form einer sichtbaren und scheinbar geschlossenen Einrichtung existiert, die ihre eigene Hierarchie, Verwaltung u a. hat. Jeder, der mit dieser Einrichtung in Communio steht, kann über sich sagen, dass er sich in der Kirche Christi befindet; und wer mit ihr nicht in Communio steht, kann dies eben nicht behaupten. Es gibt kaum ein anderes Dogma, das von allen – sowohl den Orthodoxen als auch den Nicht-Orthodoxen – so einstimmig  akzeptiert würde. Die Auseinandersetzung ging nur darum, welche diese Kirche Christi sei, welche der zeitgenössischen Gemeinschaften sie vertrete; denn beide hatten sich für diese einzigartige Gemeinschaft gehalten. Darüber aber, dass die Würde der Wahren Kirche irgendeiner der zeitgenössischen Gemeinschaften zukomme, waren sich alle einig gewesen. Damals ging es nicht um die Teilung der Kirchen (wie es heute in der westlichen Wissenschaft üblich ist), sondern nur um Spaltung, den Abfall einer Gemeinde oder einer Landeskirche von der Kirche Christi, womit die Abgefallenen die Teilhabe an den segensspendenden Gaben der Kirche verloren hatten.

So war das Selbstverständnis der Kirche der sieben Ökumenischen Konzile, und ebenso ist das Selbstverständnis unserer Orthodoxen Kirche. Sie hält nur sich selbst für die Kirche Christi, nur ihre Mysterien für segensspendend und nur ihre Hierarchie für diejenige, die mit den apostolischen Befugnissen „zu binden und zu lösen“[1] ausgestattet ist. Ohne die Orthodoxe Kirche kann es weder eine Lossprechung noch die Mysterien und generell keine Gnadenfülle geben. Deshalb kann die Versöhnung der Orthodoxen Kirche mit denen, die von ihr abgefallen sind, nur darin bestehen, dass sie diese in ihren Schoß aufnimmt, sie mit der ihr gegebenen Macht von der Sünde des Abfalls losspricht und ihnen die heilende Gnadenfülle spendet.

Aus dem erörterten Prinzip kann betreffs des Verhältnisses der Kirche zu allen von ihr abgespaltenen Gemeinschaften nur ein praktischer Schluss folgen: sie musste sie alle in eine unterschiedslose Masse verschmelzen, deren Gepräge die fehlende Gnadenfülle ist. Folglich müsste die Heilige Kirche diejenigen, die aus diesen Gemeinschaften zurück zur Kirche kommen, aus welcher Gemeinschaft auch immer sie kommen, auf diese Weise aufnehmen, so wie sie jeden Menschen aufnimmt, den die segensspendende Wiedergeburt noch nicht begnadigt hat – durch das Mysterium der Heiligen Taufe. In Wirklichkeit bietet die Orthodoxe Kirche uns neben dem katholischen Dogma von sich selbst als dem einzigen Hort der Gnade auf der Welt auch das ebenso katholische Dogma von der «einen Taufe zur Vergebung der Sünden». Auch wenn das Sakrament der Taufe außerhalb der Kirche vollbracht wurde, wird es, wenn es richtig im Namen der Hypostasen der Heiligen Dreiheit vollzogen wurde, als gültig anerkannt und soll bei der Aufnahme des Getauften in die Kirche nicht wiederholt werden. In bestimmten Fällen müssen auch Cheirotonie (Handauflegung) und Myronsalbung (Firmung) nicht wiederholt werden. Kurzum; statt einer für alle gleichen Ordnung der Aufnahme (wie es das Dogma über die Kirche verlangen sollte) hat die Orthodoxe Kirche drei Aufnahmeordnungen – die Einen nimmt sie durch die Taufe auf, die Zweiten durch die Myronsalbung, und die Dritten durch die Beichte. Und, was das Wichtigste ist, wenn die Kirche diese oder jene von ihr abgefallene Gemeinschaft unter dieser oder jener Ordnung wieder aufnimmt: sie berücksichtigt immer die Natur und die Eigenschaften dieser Gemeinschaft. So nimmt sie durch Myronsalbung die Mitglieder solcher Gemeinschaft auf, deren Taufe sie für richtig befindet; durch Buße nimmt sie diejenigen auf, deren Priesterschaft sie für richtig hält, und so weiter. Es ist nicht schwer zu sehen, dass, auch wenn sich diese ökumenische Praxis der Orthodoxen Kirche nicht im direkten Widerspruch zum oben erörterten Dogma über die Kirche steht, es einen wesentlichen Vorbehalt dazu gibt. Wie ist also dieser – sicherlich nur scheinbare – Widerspruch der zwei Dogmata, dieses radikale Auseinanderklaffen von Theorie und Praxis, die aber beide gleichermaßen ökumenisch sind, zu verstehen und zu versöhnen?

 

II.

Die Anhänger der strengen kirchlichen Linie opfern, um diese Verwirrung aufzulösen, das Dogma über die Nicht-Wiederholbarkeit der Taufe auf. Von der Gültigkeit der Sakramente außerhalb der Kirche soll hier gar keine Rede sein, denn dort gibt es (als Vergleich, nicht als Beweis) bestenfalls nur gewisse Formen der Sakramente, die eventuell sogar richtig, aber auf alle Fälle leer sind. Bei der Aufnahme der Bekehrten legt die Kirche in diese leeren Formen ihren segensspendenden Inhalt hinein. Da es hier um eine Form geht, die dem Menschen an und für sich nichts geben kann, hängt die Anerkennung der heterodoxen Sakramente von der Haltung der Kirche ab. In manchen Fällen ist die Kirche gewillt, sie anzuerkennen, und in anderen Fällen eben nicht. Also hat auch die Klassifikation der heterodoxen Bekenntnisse nach den drei Aufnahmeordnungen keine objektiven Grundlagen, die die Kirche für dogmatisch oder generell verbindlich halten könnte. Diese Klassifikation beruht ganz und gar auf der sogenannten kirchlichen Oikonomia bzw. auf dem Wunsch der Kirche, einer möglichst großen Anzahl Menschen den Zugang zur Rettung zu erleichtern; also der Einsicht des kirchlichen Nutzens für eine gegebene Zeit und einen gegebenen Ort.

Wenn der kirchliche Nutzen Strenge gegenüber einem bestimmten Bekenntnis anzeigt, gewährt die Kirche keinen Nachlass und nimmt, ihrem Dogma streng folgend, die Anhänger dieses Bekenntnisses als Ungetaufte durch das Taufsakrament auf. Wenn ein Nutzen aber umgekehrt im Zugeständnis ersehen wird, akzeptiert die Kirche die Anhänger manchmal sogar desselben Bekenntnisses schon durch Myronsalbung oder sogar nur durch Buße (obwohl diese eigentlich nach wie vor als ungetauft gelten müssten).

Zum Beweis wird üblicherweise auf die unbezweifelbare historische Tatsache der großen Instabilität der kirchlichen Praxis betreffs der Aufnahme dieser oder jener Heterodoxen hingewiesen. Ein und dasselbe Bekenntnis wurde von der Kirche nicht nur zu verschiedenen Zeitpunkten unterschiedlich aufgefasst, sondern auch zum gleichen Zeitpunkt von verschiedenen Landeskirchen unterschiedlich. Dennoch – und das verdient besondere Aufmerksamkeit – führten diese Unterschiede nicht zum Bruch der Communio. Unter Patriarch Philaret taufte unsere Russische Kirche alle westlichen Christen um, während wir (und auch die Serbische Kirche) heute Protestanten allein durch Myronsalbung und konfirmierte Anhänger des Latinismus durch die Buße aufnehmen; unterdessen werden lateinische Priester gemäß ihrem Rang aufgenommen. Dabei existiert für die Griechische Kirche der Beschluss des Konzils von 1756 unter Patriarch Kyrill I. über die Umtaufe aller Häretiker, und laut griechischem Pedalion[2] bezieht sich dieser Beschluss auch auf die Anhänger des Latinismus. Allerdings könnte auch diese griechische Praxis für nicht stabil gehalten werden. Zum Beispiel machte die Patriarchie von Konstantinopel für die Lutheranerin Sophie, Ehegattin des griechischen Thronfolgers (eine Enkelin von Wilhelm I.), eine Ausnahme; sie erlaubte, sie durch Myronsalbung aufzunehmen. Es heißt, wenn es nicht um die leere Form ginge, wäre erstens die Kirchenpraxis nicht so instabil, und zweitens könnten die Landeskirchen ihre Meinungsverschiedenheit in diesem Punkt nicht so gleichgültig betrachten.

Dieses Auseinandergehen von kirchlichem Prinzip und kirchlicher Praxis erklärt aber in Wirklichkeit gar nichts. Eher verstärkt es die Verwirrung, wenn wir uns an die strenge Ansichtsweise halten. Ein aufgeschlossener Mensch kann die Instabilität der kirchlichen Praxis wohl unaufgeregt betrachten. Er könnte höchstens durch Fälle von Akribie (der strengen Anwendung des Prinzips) betroffen werden – wenn, beispielsweise, Anhänger eines Bekenntnisses, die normalerweise ohne Taufe aufgenommen worden waren, der Umtaufe unterzogen werden sollen. Aber auch in diesem Fall könnte er höchstens die Respektlosigkeit gegenüber dem Sakrament der bereits empfangenen Taufe oder die fanatische Erzwingung einer zweiten Taufe verurteilen. Der Sinn der Sache wird durch diese Strenge aber gar nicht beeinträchtigt: auf diese oder jene Weise wird der Mensch getauft, und bezüglich der Gemeinschaft mit ihm oder seiner Erhebung in den jeweiligen Rang dürfen keinerlei Zweifel entstehen. Sagen wir aber, zusammen mit den strengeren Geistlichen, dass es außerhalb der Kirche keine Sakramente geben kann, so wird die Akribie für uns keine Verwirrung stiften, dafür aber die Oikonomia völlig unverständlich bleiben. Tatsächlich: wie könnte ein Mensch, der eigentlich ungetauft ist (wie der oben erwähnte Beschluss des Konzils zu Konstantinopel 1756 lautet), als Mitglied der Kirche angesehen und zu ihren Sakramenten zugelassen werden? Und überhaupt: könnten diese Sakramente für einen, der spirituell nicht wiedergeboren ist, Früchttragen? Das wäre ja fast dasselbe, wie einem Toten zu Essen zu geben. Wenn aber solch ein Nicht-Wiedergeborener in den Klerus geraten und sogar Bischof werden könnte – wie sollte er den Anderen den Segen und die Gnadenfülle spenden, über die er selbst nicht verfügt? Und wäre es dann möglich, die Gemeinschaft mit einer Landeskirche zu bewahren, in deren Hierarchie es solche Bischöfe und Geweihte gäbe?

Um aus dieser Sackgassen einen Ausweg zu finden, greifen die Fürsprecher der strengen Ansichtsweise nach einem heldenhaften Mittel: sie wagen es, an der katechetischen Lehre über die Kirche und die Sakramente Änderungen vorzunehmen. Die Kirche, sagen sie, als Trägerin der vollen Göttlichen Vollmacht zur Verwaltung und Spendung des Segens und der Gnadenfülle sei selbst nicht mit den Formen der Sakramente verbunden, in denen sie diese oder jene Art des Segens ordentlich zu spenden lehrt. Daher könne die Kirche in außerordentlichen Fällen einem Menschen die Gnadenfülle auch außerhalb der ordentlichen Formen spenden; auch könne sie in Form eines Sakraments die Gnadenfülle eines anderen Sakraments spenden. Dieses geschehe eben bei der zweiten und der dritten Aufnahmeordnung. Die Tatsache, dass in der zweiten Aufnahmeordnung ein Heterodoxer durch Myronsalbung aufgenommen wird, bedeute nicht, dass die Taufe, die dieser in der Heterodoxie empfangen hatte, als gültig anerkannt werde, sondern nur, dass die Kirche aus Bequemlichkeit die Form der Taufe nicht wiederholt, sondern dem Aufzunehmenden die Gnadenfülle der Taufe mitsamt und in Form der Myronsalbung spende. Auch wenn z.B. ein lateinischer oder armenischer Priester durch die dritte Ordnung in seinem Rang aufgenommen wird, bedeute dies, dass ihm in der Form der Buße gleich alle notwendigen Sakramente gespendet werden: sowohl die Taufe als auch die Myronsalbung als auch die Chirotonie.

 

III.

Die erörterte Erklärung besticht, wie jede geniale Erfindung, durch ihre Einfachheit und praktische Nützlichkeit. Dadurch werden alle Verwirrungen auf einmal beseitigt, und die Verhältnisse der kirchlichen Theorie und Praxis erhalten fast transparente Klarheit. Leider kann aber nicht außer Acht gelassen werden, dass hier die Verwirrungen bloß umgegangen, nicht aber gelöst werden. Der Gordische Knoten wird nicht entworren, sondern bloß durchschlagen. Was aber die bestechende Klarheit im Bereich der Lehre betrifft, die als Bereich ihrer Natur nach dem menschlichen Verstand nie ganz zugänglich werden kann, ist dies eher ein Warnzeichen als eine Beruhigung.

Auf welche Weise dürfte die Kirche, unter welchen Umständen und im Namen welcher höchsten Antriebe auch immer, die Taufe in ihrer festgelegten Form für entbehrlich halten, wenn es hinsichtlich dessen ein klares Gebot des Herrn gibt: und machet alle Nationen zu Jüngern, und taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes (Mt. 28:19), und: Wer da glaubt und getauft wird, wird errettet werden (Mk.16:16)? Uns sind zwar Fälle bekannt, in denen die Kirche es erlaubt, vom Gesetz über die Taufe durch Wasser eine Ausnahme zu machen; dies ist die sogenannte Taufe durch Blut und die Taufe, wenn kein Wasser vorhanden ist. Gegenüber diesen völlig außerordentlichen und sehr selten vorkommenden Fällen haben wir in der kirchlichen Lehre bzw. den kirchlichen Gesetzen ganz bestimmte Vorbehalte. Können wir denn annehmen, dass eine allgemeine Reglung, die sogar systematisch angewendet wird, ohne jeglicher Erwähnung bleibt, wie etwas natürliches und selbstverständliches?

Dies ist umso unwahrscheinlicher, als die Kirche sich immer bemüht, ihre Abweichungen von den eigenen Regeln (über die Anwendung der drei Aufnahmeordnungen) zu rechtfertigen und zu motivieren. Nehmen wir als Beispiel den bereits erwähnten Beschluss des Konzils zu Konstantinopel von 1756 über die Umtaufe der Häretiker. Auch ist die Motivation der Umtaufe selbst interessant, laut der die Taufe, welche Häretiker empfangen haben, keine Taufe, sondern eine Waschung sei, die nichts bedeute; also seien sie ungetauft geblieben. Aber nach der von uns hier zu analysierenden Meinung ist jedwede Taufe, die außerhalb der Kirche vollzogen wird, nichtig, und folglich müssen alle Häretiker und Schismatiker generell für ungetauft gehalten werden. Dabei zählt aber die Kirche einige davon ihnen zur zweiten und andere zur dritten Aufnahmeordnung und verschweigt so, dass sie alle nicht getauft sind. Es kann doch nicht sein, dass die Kirche dies absichtlich verschweigt, um ihre von der Anordnung des Herrn zu verbergen (falls es tatsächlich eine Abweichung wäre).

Nehmen wir aber an, dass die Kirche sowohl zur Ausnahme von den Anordnungen des Herrn als auch zu deren Verschweigen ausreichende Gründe hätte. Dann aber würde die kirchliche Praxis, wenn sie so zu verstehen ist, wie die Fürsprecher der zu analysierenden Meinung es raten, auch weitere Fälle von Verschweigen umfassen, die noch verwirrender sind. Es kommt etwa ein Mensch zur Kirche, den sie, dem Gewissen nach, als ungetauft ansehen muss. Vom Standpunkt der Oikonomia aus hat sie keine Gründe, den Übertritt dieses Anhängers eines anderen Bekenntnisses besonders zu erschweren. Und um das Befinden dieses Menschen, der sich daran gewöhnt hat, sich für getauft zu halten, nicht zu verletzen, tut die Kirche so, als ob sie ihn für getauft halte und wiederholt die Taufe nicht. Und indem sie ihm die Myronsalbung oder die Lossprechung der Sünden im Bußsakrament spendet, spendet sie nebenbei und unbemerkt in Form der genannten Sakramente auch die Taufe. In diesem Lichte bekommen aber die Handlungen der Kirche bei der Aufnahme der Bekehrten einen ihrer Würde gar nicht entsprechenden Charakter einer geistlichen Unsolidität und Unaufrichtigkeit, der es ermöglicht, alle möglichen Missbräuche bei den Bekehrungen zu rechtfertigen. Gehen wir diesen Weg weiter, könnten wir auch solche Fälle rechtfertigen, in denen z.B. Indianer oder Chinesen unter irgendeinem Anlass zum Baden gelockt oder anscheinend unabsichtlich mit Wasser besprengt wurden, während heimlich die Taufformel gesprochen wurde; oder auch Altritualisten, die eingeladen wurden, eine Feiertagikone zu küssen, unbemerkt statt mit dem üblichen gesegneten Salböl mit geweihtem Myron zu salben. Solche und ähnliche Fälle sind nur bei einer philisterhaften Sicht auf die Heilige Taufe möglich, wenn sie nämlich als magischer Ritus verstanden wird, welcher auf den Menschen auch gegen dessen Willen und sogar bei dessen Unwissenheit über die Handlung wirke. Unsere Orthodoxe Kirche dagegen sieht das Wesen der Taufe darin, Gott ein gutes Gewissen zu versprechen; also in einer durch Gnade vermittelte, willkürliche und bewusste Entscheidung des Täuflings, von seinem alten zu einem neuen Leben in Christum überzutreten. Das ist auch der Grund für die Sitte, die Heilige Taufe erst im reifen Alter zu empfangen, wie sie nicht nur in den ersten Jahrhunderten des Christentums, sondern auch später noch verbreitet war. Es ist beispielsweise bekannt, dass der Heilige Bischof Gregor der Theologe, Sohn eines orthodoxen Bischofs, die Taufe erst als erwachsener Mann empfangen hatte, und Patriarch Nektarios von Konstantinopel, der die Kathedra nach der Absetzung des Nestorius bekleidet hatte, erst als Altvater, nach seiner Wahl zum Patriarchen. Die Taufe von Kindern war nur unter Voraussetzung der starken Vermutung zulässig, dass sie im christlichen Glauben erzogen werden würden (wozu sich die Taufeltern verpflichteten).

Über einen Erwachsenen aber, der die Heilige Taufe ohne entsprechendes Bewusstsein und ohne die oben erwähnte Entscheidung empfängt, sagte die Kirche durch den Mund des Hl. Hierarchen Kyrill von Jerusalem, dass für ihn das Wasser (der Taufe) bloß Wasser bleibe. Deshalb gibt es die Achte Regel des Siebten Ökumenischen Konzils, die anordnet, diejenigen, die die Taufe unaufrichtig empfangen haben, „nach ihrem alten Glaubensbekenntnis“ und nicht unter die Christen zu zählen. Das heißt: wenn die Orthodoxe Kirche alle Heterodoxen ausnahmenlos als ungetauft ansehen würde, aber einige davon wegen der kirchlichen Oikonomia die Gnadenfülle der Taufe über das Sakrament der Myronsalbung bzw. der Buße spenden wollte, dann würde sie, ihrer Lehre gemäß, dies nicht schweigend und quasi heimlich tun, sondern würde einen bestimmten Beschluss verabschieden, damit sowohl der Aufzunehmende als auch der Aufnehmende sich über das, was zu tun ist, wohl bewusst sind.

 

IV.

Und weiter: sollten die Heterodoxen nur leere Formen der Sakramente ohne segensspendenden Inhalt haben, dann wäre der Unterschied zwischen ihnen und den Andersgläubigen (Juden, Mohammedanern und anderen) rein formal. Sollte die Kirche ihre Oikonomia vielleicht auch auf die Andersgläubigen verbreiten – wenigstens auf diejenigen, die der Kirche am nächsten stehen? Es gibt nicht wenig Andersgläubige, die in christlichen Familien erzogen worden sind, in christlichen Schulen studiert haben und sich in Kultur und Alltag generell von Christen kaum unterscheiden. Aber in der 1. Regel des Hl. Hierarchen Timotheus von Alexandrien geht es darum, dass sogar ein Katechumene, der zufällig, während er bei der Liturgie anwesend ist, kommuniziert, „durch die Taufe erleuchtet“ werden muss. Bemerkenswert ist, dass es in dieser Regel von einem Katechumenen die Rede, der bei der Liturgie schon anwesend sein darf; er hat also die niederen Stufen der Katechese bereits durchschritten und ist fast ein Mitglied der Kirche. Zweifellos ist er näher zur Kirche als jeder Andersgläubige, der sich ganz außerhalb der Kirche befindet; doch auch für ihn kann kein Sakrament, nicht einmal die Heiligen Kommunion, die Taufe ersetzen. Offenbar zieht die Kirche eine objektive Grenze, die keine Ökonomie übertreten kann.

Diese objektive Grenze wird auch in der Kirchenpraxis der Aufnahme der Heterodoxen sichtbar. Und wiederum ist diese Grenze für die Oikonomia (im Sinne der Bequemlichkeit) unbetretbarer als für die Strenge. Tatsächlich ist es bei einer bestimmten Gruppe von Heterodoxen so, dass ihre kirchlichen Praktiken sogar für zulässig gehalten werden. Es gibt einen formalen Grund, Römisch-Katholische nach der zweiten und dritten Ordnung aufzunehmen, und so werden sie ihrem Rang gemäß auch tatsächlich aufgenommen. Dennoch befand die Griechische Kirche es für nötig, für sie die erste Aufnahmeordnung anzuwenden. Maximus der Kyniker konnte behaupten, dass seine Chirotonie durch die Orthodoxe administriert worden und für gültig erkannt worden war. Doch hatte das Zweite Ökumenische Konzil befunden: „weder ist oder war Maximus Bischof, noch sind es diejenigen, die von ihm auf irgendeine Stufe des Klerus ordiniert worden sind; sowohl das, was für ihn getan ist, als auch das, was er getan hat: all dies ist nichtig“ (Regel 4; vgl. Regel 6 des Ersten Ökumenischen Konzils). Die Geschichte kennt Fälle, in denen eine Chirotonie, die nur durch einen Bischof (im Auftrag eines Bischofskonzils) vollzogen worden war, für gesetzlich und segensspendend anerkannt wurde.

So wurde z.B. in der Russischen Kirche im Auftrag des Heiligsten Synods Iosaph für die Kodiak-Mission nur durch einen Bischof geweiht. Nach dem kanonischen Recht der Westkirche sind Chirotonien durch einen Bischof eine gesetzlich geregelte Erscheinung. Aufgrund dieser Tatsache hielten einige russische Theologen es übrigens für möglich, die altkatholische Hierarchie (die durch die Weihe eines Bischofs begründet worden war) anzuerkennen. Aus demselben Grund könnte auch die Belokrinizkaja-Hierarchie ihre Anerkennung beanspruchen. Doch erklärt die Kirche diese Hierarchie für nichtig, alles von ihr Vollzogene für nicht segensspendend und ungültig. Zweifellos haben die Hierarchie der Erneuerer oder der Gregorianisten und andere derartige moderne Hierarchien ihren Ursprung bei orthodoxen Erzbischöfen; selbst die Administration der Chirotonie erweckt in den meisten Fällen keine Einwände. Doch nach dem Kirchenbann, der gegen die Führer des neuen Schismas ausgesprochen wurde, erkennen wir diese Hierarchien nicht als segensspendend an und beurteilen ihre Sakramente (außer der Taufe) für ungültig. Daher nehmen wir diejenigen, die solchen Gemeinschaften entstammen, durch Myronsalbung (nach der 68. Apostolischen Regel auf). Dasselbe gilt für ausländische Schismata, z.B. das von Karlowitz.

In Fällen ähnlich den oben aufgelisteten sind in der kirchlichen Praxis auch Erleichterungen möglich. So nimmt z.B. unsere Russische Kirche die Römisch-Katholischen durch die dritte Ordnung auf, Protestanten dagegen durch die zweite. Wahrscheinlich wird diesem Beispiel bald auch die Griechische Kirche folgen, wenn sie ernsthaft eine Kirchenunion mit den Anglikanern anstrebt (es wird berichtet, dass es bereits einen noch geheimen Beschluss der Patriarchie von Konstantinopel über die Möglichkeit einer solchen Kirchenunion gäbe). Die Anhänger von Nestorius – die Bischöfe – waren durch das Dritte Ökumenische Konzil für „der Priesterschaft fremd und laisiert“ (Regeln 1. und 2.) erklärt worden; dann aber waren Nestorianer nach der 95. Regel der Trullanischen Synode durch die dritte Ordnung aufzunehmen, d.h., weder wurde Chirotonie noch Myronsalbung wiederholt. Arianer wurden regulär (8. Regel des Zweiten Ökumenischen Konzils, 95. Regel des Vierten Ökumenischen Konzils und andere) durch die zweite Ordnung aufgenommen - das bedeutet, dass ihre Chirotonie nicht anerkannt wurde. Doch kennen wir viele Beispiele, bei denen Bischöfe, die durch Arianer geweiht worden waren, in ihrem Rang aufgenommen worden waren (etwa der Hl. Hierarch Kyrill von Jerusalem). Es ist wohl möglich, dass auch unser Lokalkonzil, wenn es sich versammelt, eine andere Sichtweise auch auf unsere jetzigen Schismata festlegt und eine andere Praxis ihrer Aufnahme einführt.

Dennoch wird die Kirche nicht erlauben, einen lutheranischen Pastor oder einen Lehrer der priesterlosen Altgläubigen ohne orthodoxe Weihe in den Klerus aufzunehmen, wie würdig auch immer diese sein mögen und wie nützlich es auch immer für die Kirche wäre, sie im Klerus zu haben; denn entweder hatten sie keine richtige oder gar keine Chirotonie. In solchen Fällen dürfen sogar die angesehensten Präzedenten nicht als Entschuldigung bzw. Richtlinie dienen. Auch wenn „der große Dionysius (von Alexandrien) nicht merkte“, dass es bei den Montanisten, bei denen das Dogma über die Heilige Dreiheit verzerrt gewesen war, keine richtige Taufe geben konnte, und sie ohne Umtaufe aufnahm, „dürfen wir nicht der Nachahmung des Nicht-Richtigen folgen“ (Basilios der Große, Regel 1). Es geht hier ist nicht um einen relativen Nutzen bzw. Schaden für die Kirche, sondern um eine objektiv gegebene Beeinträchtigung der Montanisten-Gemeinschaft. Diese Beeinträchtigung ist so wesentlich, dass sie die Montanisten ungetauft lässt und der Kirche nicht ermöglicht, sie anders als durch die Taufe aufzunehmen.

Also werden heterodoxe Gemeinschaften entsprechend ihrer Natur oder ihren Wesenszügen dieser oder jener der drei Aufnahmeordnungen zugeschrieben. Das Gutdünken oder auch die Oikonomia der Kirche können an dieser Zuordnung zu den Aufnahmeordnungen sicherlich Veränderungen vornehmen, doch nur bis zu einem gewissen Grade bzw. im bekannten, streng umschriebenen und festen Rahmen. Eine heterodoxe Gemeinschaft, die nach ihren objektiven Eigenschaften zu einer der höheren Kategorien gehört, kann wegen ihrer besonderen Gefahr zu einer bestimmten Zeit in eine niedrigere Kategorie eingeordnet werden (Arianer, Nestorianer, Lateiner in der griechischen Praxis), und dann wieder in seiner ursprüngliche Kategorie zurückkehren (teilweise die Arianer, Nestorianer). Aber eine Gemeinschaft, die ihrer Natur nach in eine niedrigere Kategorie gehört (also zur ersten Aufnahmeodnung), kann niemals, unter keinen Umständen in eine höhere eingeordnet werden. Bemerkenswert ist, dass die beschriebenen Praktiken im Allgemeinen die Praktiken eines Kirchengerichts wiederholen. Ein Mensch, der die richtige Taufe erhalten hat, oder Myronsalbung, oder Priesterweihe, kann von einem Kirchengericht seiner Weihe enthoben werden, ein Kommunionsverbot auferlegt bekommen, oder sogar ganz aus der Kirche von der Kirche ausgeschlossen werden. Aber ein Gericht kann keine Gnadengabe verleihen, ohne dass ein Sakrament gespendet wird.

 

V.

Die Verteidiger der zu analysierenden Meinung beziehen sich zu deren Bestätigung normalerweise auf die 1. Regel des Heiligen Basilios dem Großen. Aus der zweiten Hälfte nehmen sie das, was er über die Katharer gesagt hatte: „Auch wenn diese Abwendung durch das Schisma begann, hatten diejenigen, die sich von der Kirche abwandten, keinen Segen des Heiligen Geistes mehr. Denn die Spendung des Segens verarmte, weil die gesetzliche Sukzession abgestellt war. Denn die ersten Abgewandten hatten die Weihe von den Vätern empfangen und durch deren Handauflegung das geistliche Charisma gehabt. Aber diejenigen, die sich losgelöst hatten und dadurch zu Laien wurden, hatten keine Macht zu taufen oder zu weihen, und ebenso wenig konnten sie Anderen nicht mehr die Gnade des Heiligen Geistes spenden, die sie selbst nicht mehr hatten“. In diesen Worten steckt, wie man sagt, die wichtigste Ansicht der Kirche über alle heterodoxen Gemeinschaften – sie alle seien gleichermaßen ohne jede Gnadenfülle und oblägen der Umtaufe. Im Weiteren erklärt Basilios der Große, wie und warum Ausnahmen von diesem Prinzip gemacht werden: „Da Einige in Asien es für nötig hielten, zur Erbauung vieler Menschen die Taufe (der Katharer) zu akzeptieren, so möge sie dann auch als akzeptabel gelten.“ Diese Ausnahme wurde nicht aus irgendwelchen objektiven Gründen gemacht, sondern weil sie es „für nötig hielten“, nämlich „zur Erbauung vieler Menschen“, also nach Ermessen der Kirchenleitung, die den kirchlichen Nutzen im Auge hatte. Im Weiteren wurde über die Enkratiten noch deutlicher gesagt: nach Meinung von Basilios dem Großen („ich meine“) sollten diese umgetauft werden; „wenn es aber ein Hindernis auf dem Weg zum allgemeinen Wohlschaffen ist, sollten wir uns an die Sitte [der Väter] halten“, die Enkratiten also ohne Taufe aufnehmen. „Denn ich befürchte, dass wir… die zu Rettenden durch die Strenge der Verzögerung vertreiben“. Also scheint Basilios der Große, wenigstens in den Fällen, in denen keine definitive Verordnung der Kirche vorlag („da über die Enkratiten nichts Klares geäußert wurde“), die ganze Sache dem Gutdünken des jeweiligen Bischofs überlässt. Dieser darf der strengen kirchlichen Anschauung folgen und umtaufen; wenn er aber befürchtet, dadurch die Bekehrung der Heterodoxen zu behindern, darf er sich auch an die Oikonomia halten. Bei Basilios dem Großen scheint es nicht einmal einen Hinweis darauf zu geben, dass Katharer oder auch andere Schismatiker ihrer Natur nach ein Recht auf die Aufnahme ohne Taufe hätten. Es geht lediglich um das Ermessen von Nutzen oder Schaden, und höchstens zur Erhaltung der festgelegten Ordnung (um Konsternation zu vermeiden) sollte „die Sitte des jeweiligen Landes“ eingehalten werden, quasi ohne zu fragen, was richtiger wäre. Wenn schon allgemein die Stellung bezogen wurde, dass alle Schismatiker bar der ganzen Gnadenfülle seien, scheint es schon gleichgültig zu sein, wer von ihnen durch welche Ordnung aufgenommen werde.

Um den wirklichen Sinn der 1. Regel von Basilios dem Großen festzustellen, ist es notwendig, sie einer Analyse zu unterziehen.

Amphilochius von Ikonien hatte dem Hl. Hierarch Basilios ein Schreiben geschickt, indem er ihn zu vielen Themen, darunter auch nach der Ordnung der Aufnahme von Katharern, Montanisten und anderen, befragt hatte. Der Hl. Hierarch Basilios hatte Amphilochius eine Antwort geschrieben, die wir heute nach ihren Gegenständen in Regeln eingeteilt haben. Nach der Einführung, in welcher der Hl. Hierarch Basilios demütig angemerkt hatte, dass er selbst durch die Fragen von Amphilochius weiser geworden sei, beginnt der Abschnitt „bezüglich der Frage nach den Katharern“ (Anfang der 1. Regel): „Es ist vormals gesagt worden, und du hast es wohlbedächtig erwähnt, dass es sich geziemt, der Sitte des jeweiligen Landes zu folgen, da diejenigen, die zu ihrer Zeit über die Taufe urteilten, verschieden dachten“. Wie wir sehen, ist dies nicht die Antwort auf die Frage nach den Katharern, ja nicht einmal darauf, wie Basilios der Große selbst über diese Frage denke, sondern ein Gedanke oder vielleicht auch nur ein Satz von Amphilochius, oder, genauer, ein gängiger Spruch, der von Amphilochius in seinem Schreiben angeführt worden war, und zwar anscheinend in Form einer Erklärung dafür, warum er nach den Katharern gefragt hatte. Dass der Hl. Hierarch Basilios der Große nicht die verschiedenartigen Praktiken hinsichtlich der Katharer billigte, sondern nur das, was Amphilochius über diese gesagt hatte, spricht dafür, dass die Entstehung dieses Problems angesichts der Vielfalt solcher Praktiken ganz natürlich gewesen war.

Ganz anderes wird das Problem der Montanisten beschrieben. Hier konnte es angesichts ganz bestimmter Kirchenregeln keine Fragen geben. Im Weiterem wird die uns bereits bekannte Klassifikation der Heterodoxen nach drei Kategorien erörtert. Die erste Kategorie waren die Häretiker, die „sich ganz losgelöst und in ihrem Glauben entfremdet haben“, „weshalb es“ (und nicht nur einfach nach dem erwarteten Nutzen) „den ursprünglichen Vätern (also der kirchlichen Überlieferung) beliebte, die Taufe der Häretiker ganz zu verwerfen“. In die zweite Kategorie fielen die Schismatiker, die sich von der Kirche in mehr oder weniger unwesentlichen Fragen („die eine Heilung zuließen“) getrennt hatten; es beliebte den Vätern, die Taufe derer, die  „der Kirche noch nicht ganz fremd waren“, zu akzeptieren. Schließlich gab es die dritte Kategorie – eine eigenwillige Ansammlung, die wir heute auch als „Schismatiker“ bezeichnen, die sich aber aus persönlichen und disziplinären Problemen abgespalten hatten. Diese waren durch die dritte Ordnung aufzunehmen, da sie der Kirche noch näher als die klassischen Schismatiker standen. Aus dieser Erörterung ist erstens zweifellos zu ersehen, dass die heterodoxen Gemeinschaften in drei Klassen unterteilt waren, und zwar entsprechend ihren natürlichen Eigenschaften, nicht aus irgendwelchen zufälligen Überlegungen hinsichtlich ihres Nutzens oder Schadens. Die Taufe der Häretiker wurde einfach deswegen nicht akzeptiert, weil sie ihrer Natur nach nicht akzeptiert werden kann: „Denn hier gibt es einen klaren Unterschied im Glauben an Gott“. Zweitens äußerte der Hl. Hierarch Basilios den größte Aufmerksamkeit verdienenden Gedanken, dass das grundlegende Merkmal, nach dem heterodoxe Gemeinschaften klassifizierbar seien, die Stufe ihrer Entfremdung (nach ihrer Natur) von der Kirche darstelle. Häretiker als solche, „die sich selbst in ihrem Glauben entfremdet haben“, hätten mit der Kirche nichts mehr gemeinsam; sie wurden „solche, die sich ganz losgelöst haben“ genannt. Damit wurden auch ihre Sakramente nicht akzeptiert. Schismatiker waren „der Kirche noch nicht ganz fremd“, oder, aus dem Griechischen genauer übersetzt: „der Kirche noch zugehörig“. Das bedeutet, dass sie sich von ihr noch nicht ganz losgelöst hatten. Eine gewisse Verbindung mit der Kirche ist bei ihnen bestehen geblieben, und deshalb werde ihre Taufe akzeptiert. Was die „eigenwillige Ansammlung“ betrifft, sei sie der Kirche noch weniger fremd als die Schismatiker, und folglich gebe es noch mehr Begründungen, nicht nur ihre Taufe, sondern auch ihre Myronsalbung zu akzeptieren. Das hieße, dass außerhalb des Kirchenschoßes nicht sofort die totale Finsternis beginnt, sondern zwischen Kirche und häretischen Gemeinschaften sich quasi ein Halbschatten befindet, in dem sich Schismatiker und Eigenwillige befinden. Diese zwei Gruppen dürfen im strengen Sinne weder als der Kirche völlig Fremde noch von ihr endgültig Abgelöste bezeichnet  werden. Hierbei ist die Tatsache außerordentlich wichtig, dass der Hl. Hierarch Basilios den eben erörterten Gedanken nicht als persönliche Meinung oder Vermutung äußerte, sondern behauptete, dass dies die „Alten“, „die „ursprünglichen Väter“ gedacht hätten, die auf dieser Grundlage eben „festgelegt hatten, die Taufe [der Schismatiker] zu akzeptieren“. Das heißt, dass es eben die ursprüngliche Lehre der Kirche sei, die unsere Frage nach dem scheinbaren Widerspruch zwischen dem Glauben an die eine Kirche und dem Glauben an eine Taufe zur Vergebung der Sünden auf besondere Art und Weise erhellt.

Schließlich verträgt sich selbst der Begriff „die Taufe akzeptieren“, der durch den Hl. Hierarch Basilios verwendet wurde, schwer mit der Vermutung, dass es sich hier lediglich um eine nur scheinbare Akzeptanz handelt; als ob die Kirche, während sie manchen Neuankömmling in Wirklichkeit für einen Ungetauften halte, die Spendung des Sakraments aus einem gewissen Anstand nicht wiederhole, sondern dieses heimlich unter dem Deckmantel der Myronsalbung spende. Dieser Begriff kann, insbesondere im gegebenen Kontext, wo er neben solchen Formulierungen steht wie „die der Kirche noch zugehörig“ bzw., in der slawischen Übersetzung, „die der Kirche noch nicht ganz fremd sind“ u.ä., beim Hl. Hierarch Basilios nur bedeuten, dass „die Alten“ die Taufe der Schismatiker als solche, die „vom Glauben in nichts abgewichen sind“ und damit die wirkliche Kraft besäßen, aufrichtig akzeptiert hätten. Aristenos jedenfalls, der diese Stelle kommentierte, sagte direkt, dass Schismatiker „als Getaufte aufgenommen werden müssen“, die also nicht nur eine Form der Taufe, sondern die wirkliche Taufe hätten und „nur mit dem Heiligen Myron gesalbt werden“ müssten.

 

VI.

Nach der Darlegung der allgemeinen Satzung, die die Kirche als Richtlinie bei Urteilen über heterodoxe Gemeinschaften bestimmt, übergeht der Hl. Hierarch Basilios der Große die Beurteilungen über die einzelnen Gemeinschaft, die bei Amphilochius erwähnt worden waren. Behalten wir in Erinnerung, dass wir es hier mit einem kanonischen bzw. juristischen Dokument zu tun haben, und dass der Heilige Vater hier wie ein Jurist bzw. Richter argumentiert, der zunächst die Tat des Beschuldigten feststellt und sie dann vom Standpunkt des geltenden Gesetzes bewertet. Kurzum: wir begegnen hier gerichtlichen bzw. juristischen Methoden und Begriffen.

„Montanisten sind offensichtlich Häretiker“, die entweder wegen der abgöttischen Anbetung des Menschen oder der Lästerung gegen den Heiligen Geist der Verurteilung oblägen. Daher seien sie „nicht getauft“, da sie „auf etwas getauft sind, was uns nicht überliefert ist“. Da sie ungetauft seien, gebe es keine andere Möglichkeit, als sie bei der Aufnahme zu taufen, obwohl „der große Dionysius [von Alexandrien] es nicht merkte“. Ihrer Natur nach ist diese Gemeinschaft dergestalt, dass sie nicht zur ersten im Gesetz festgelegten Gruppe gezählt werden kann.

„Die Katharer zählen zu den Schismatikern.“ Dieses Urteil basiert auch auf oben erörtertem Gesetz. (Wahrscheinlich waren sie in dem Satz gemeint, der besagt: „Über die Buße anders als diejenigen, die in der Kirche sind, zu denken, ist Schisma.“) Dies ist auch die Antwort auf die  Frage des Amphilochius danach, wie die Katharer aufzunehmen seien. Wenn sie ihren Eigenschaften nach Schismatiker wären, dann seien sie ebenso aufzunehmen, wie es durch das Gesetz für die Schismatiker-Gruppe festgelegt sei; das heißt, nur durch Myronsalbung, als solche, die bereits getauft sind. Doch so, wie der Hl. Hierarch Basilios beim Ausspruch seines berechtigten Urteils bezüglich der Montanisten die entgegenstehende, falsche Meinung (des Dionysius) beseitigen musste, so liegt der Fall auch hier. „Doch beliebte es den Alten“ heißt es gleichermaßen wie am Anfang der Regel („es beliebte ursprünglichen Vätern“, „die Alten legten fest“). Dort bedeutete dieser Satz die ursprüngliche Überlieferung der Kirche bzw. ein von alters her festgelegtes kirchliches Gesetz. Hier aber nannte der Heilige Vater diese „Alten“ mit Namen: „So wie Cyprian [von Karthago] und unser Firmilian“, bzw., buchstäblich aus dem Griechischen übersetzt: „Diejenigen, die Cyprian und unserem Firmilian nahe standen [sich an Cyprian und unseren Firmilian hielten]“, also ihre Nachfolger. Das heißt, dass es sich hier um die im Altertum existente Meinung einiger Vätern handelte, oder, genauer gesagt, um die ehemalige Praxis einiger Kirchen, die sich von der Praxis, wie sie heute im Gesetz festgelegt ist, unterschied. „Denn auch wenn diese Abwendung durch das Schisma begann…“ und so weiter, wie es am Anfang unseres 5. Kapitels bei der Erörterung der Meinung der strengen Geistlichen angeführt wurde. Der Kontext legt deutlich nahe, dass dies weder die persönliche Meinung des Hl. Hierarchen Basilios noch die durch ihn geäußerte Lehre der Kirche war, sondern lediglich eine Begründung der Meinung von Cyprian und Firmilian, die der Hl. Hierarch Basilios dem von ihm eben erklärten Gesetz über die Katharer gegenüberstellte. Aber warum wurde diese Meinung hier nicht widerlegt, wo doch die Meinung des Dionysius über die Montanisten zuvor widerlegt wurde? Einfach weil es sich um eine Meinung handelte, die nach dem Ersten Ökumenischen Konzil bereits ausgestorben und in der orthodoxen Praxis nicht mehr üblich war. Wahrscheinlich wurde sie nur deswegen erwähnt, weil sie auch bei Amphilochius gestanden hatte. Der Hl. Hierarch Basilios schrieb kein dogmatisches Traktat, in dem jede Meinung sachlich analysiert worden wäre, sondern eine Antwort auf eine kanonische Frage. Für diese Antwort, die in diesem Fall der eines Juristen oder Richters ähnelt, ist es wohl ausreichend festzustellen, dass sie dem geltenden Gesetz widerspricht und folglich keine verbindliche Kraft hat. Ohne diese Meinung sachlich zu analysieren und sich mit der Frage beschäftigen, ob Meinung oder Gesetz besser seien (die für einen Richter unangemessen wäre), beschränkt sich der Hl. Hierarch Basilios nur mit der Wiederholung des Verweises auf das festgelegte Gesetz: „Aber da“ und so weiter. Dabei es nicht überflüssig, auch an das von uns Gesagte über den Rahmen, in dem Schwankung der kirchlichen Praxis zulässig sind, zu erinnern. Dionysius nahm die Montanisten, die ihrer Natur nach nicht als getauft angesehen werden konnten, ohne Taufe auf, während Cyprian und seine Parteigänger die Taufe auch für solche verlangten, deren Taufe laut Gesetz akzeptiert werden sollte. Im ersten Falle ging das kirchliche Gericht über den Rahmen seiner Ermächtigung hinaus und wollte den Montanisten etwas zuteilen, was nur durch das kirchliche Sakrament erhalten werden konnte. Was aber den zweiten Fall betrifft, wurde dort ein Urteil gesprochen, das vielleicht zu streng und dem Ausmaß der „Entfremdung“ der Katharer von der Kirche nicht entsprechend, formal aber berechtigt war: nach der Bestimmung der Schuld einer Sekte war das Gericht bevollmächtigt, ihr diese oder jene Rechtsbeschränkung aufzuerlegen, selbst wenn es sich um Rechte handelte, dir sie faktisch hatte.

„Aber da es Einigen in Asien definitiv beliebte, zur Erbauung vieler Menschen deren Taufe zu akzeptieren, möge sie dann auch akzeptabel sein.“ Entgegen der Meinung der Verteidiger der strengen Meinung dürfen diese Wörter in dem Sinne verstanden werden, dass der Hl. Hierarch Basilios, nachdem er seine Überzeugung oder auch die all-kirchliche Lehre sachlich geäußert hatte, sich plötzlich der althergebrachten Sitte zuliebe von der Wahrheit abwandte. Es handelte sich lediglich um eine Wiederholung seines Verweises auf das Gesetz zwecks Demonstration der Unverbindlichkeit der erörterten Meinung. Während das Gesetz vorher eine Willensäußerung der ursprünglichen Väter genannt wurde, werden hier „Einige in Asien“ erwähnt – wahrscheinlich, weil sie ihre Praxis gegen die Cyprianisten entschlossen ausgekämpft hatten und das Ökumenische Konzil sich auf ihre Seite gestellt hatte. Nach dem damals geltenden Gesetz gehörten die Katharer zu den Schismatikern. Allerdings hatten Cyprian und Firmilian mit ihren Anhängern die Katharer, so wie alle anderen von der Kirche Abgefallenen, umgetauft.  Aber für uns ist das Gesetz verbindlich. Es ist definitiv unzulässig zu denken, dass der Hl. Hierarch Basilios gemeint haben soll, dass die Kirche, die alle für gleich ungetauft hält, jeden dieser Ungetauften nach eigener Willkür und um ihres Nutzens willen für getauft nehmen und ohne Taufe und sogar ohne Myronsalbung aufnehmen dürfe. Die Wendung „es beliebte“ bedeutet keineswegs Willkür nach Gutdünken. Es reicht aus, diese Stelle mit folgenden Worten zu vergleichen: „Denn es gefällt dem Heiligen Geist und uns“ (Apg. 15:28), um zu sehen, dass dieses Wort eine Willensäußerung oder Entscheidung bedeutet, die nach einer vielseitigen Besprechung der Sache getroffen wurde. Am wahrscheinlichsten ist es, dass der Hl. Hierarch Basilios hier direkt diese Stelle aus der Apostelgeschichte zitierte, um durch diese Wendung, die Amphilochius wohl verständlich war, den einfachen Satz „Beschlossen durch das Konzil“ zu ersetzen. Das erklärt das Ende seiner Überlegungen: „Möge sie akzeptabel sein“ – die nicht Gleichgültigkeit gegenüber der Sache ausdrückt, sondern die Unterordnung einer persönlichen Meinung unter die Autorität des Kirchenkonzils, welches unwandelbarer Zeuge der Wahrheit und letzte Gerichtsinstanz ist.

Ebenso hat der Spruch „zur Erbauung vieler Menschen“ hier nicht den oberflächlichen und eventuell sentimentalen Sinn (dass zur Not auch eine Änderung des Gesetzes möglich wäre), der ihm manchmal aufgezwungen wird. Der Fehler daran, ausnahmslos alles Außerkirchliche zu verneinen, bestand darin, dass diese Haltung, die sich im Bereich der Prinzipien drehte, die Wirklichkeit außer Acht ließ. Daher kam sie, obwohl sie auf richtigen Prämissen basierte, zu falschen und in ihrer Härte ungerechten Schlussfolgerungen, die für die Kirche in praktischer Hinsicht schädlich waren („Hindernis auf dem Weg zum allgemeinen Wohlschaffen“). Während die Kirche, die von dem Grundsatz, dass es außerhalb der Kirche keine Gnadenfülle gibt, und den Folgesatz, dass Heterodoxe von der Kirche abgefallen seien, ausgeht, findet es obligatorisch, bevor sie daraus einen Schluss zieht, die Schuldigkeit jedes Beschuldigten sui generis zu betrachten. Damit kommt sie zu dem Schluss, dass das wirkliche Leben, wie auch immer, hier dem abstrakten Prinzip seine Korrekturen aufzwingt. Alle seien abgefallen; dennoch gebe es verschiedene Grade des Abgefallenseins. Einige seien abgefallen, da sie alles Kirchliche verloren haben, also sowohl den Glauben als auch den Dreieinigen Gott und den Befehl des Herrn. Die Taufe solcher Häretiker kann nur als einfache Waschung oder sogar als Entweihung angesehen werden (da ihre Lehre die Lästerung gegen den Heiligen Geist enthält).

Folglich gebietet es nicht nur die Wahrheit, sondern auch die Barmherzigkeit,  solchen Toten das Leben im Mysterium der Taufe zu spenden. Andere trennen sich von der Kirche wegen einiger bestimmter Fragen, halten aber all das fromm ein, was einen Menschen zum Christen macht (den Glauben an den Dreieinigen Gott und den Befehl des Herrn über die Taufe). Auch wenn sie teilweise abgefallen sein mögen, so doch nicht ganz, denn es blieb ihnen eine Verbindung mit der Kirche, und mit dieser Verbindung blieb auch eine gewisse (wenn auch für uns unsichtbare und sogar unverständliche) Möglichkeit, den segensspendenden Nektar des Lebens, der die Kirche nährt.  Aber in diesem Falle würde die Kirche, wenn sie auch nur den nichtigsten Sprosse des Lebens vernachlässigt hätte, ihre Berufung nicht erfüllen, die da lautet: nach Möglichkeit der Rettung aller Menschen zu dienen. Vom Standpunkt der „Erbauung vieler Menschen“ ist jeder Funke des Lebens wertvoll, weil er in sich die Möglichkeit birgt, sich mit dem Weinstock zu vereinigen, was einem ganz vertrockneten Spross nicht zugänglich ist. Aufgrund dieser Angaben der Wirklichkeit spricht die Kirche ihr Urteil über Schismatiker und Eigensinnige. Sicherlich ist sie formal berechtigt, jeden Verbrecher, insbesondere jeden Abtrünnigen, als Heiden einzustufen. Aber normalerweise nutzt die Kirche dieses formale Recht nicht aus. Normalerweise hält sie Schismatiker und Eigensinnige nur dessen für schuldig,  dessen sie tatsächlich schuldig sind: der Verzerrung zweitrangiger Glaubensfragen oder der Verletzung der kirchlichen Ordnung und Einheit – kurzum all dessen, was an und für sich solche Abspalter noch nicht zu Heiden bzw. Ungetauften macht. Daher hält die Kirche ihr Richtschwert zurück und nimmt Schismatiker und Eigensinnige normalerweise durch die zweite und die dritte Ordnung auf. Nur gewisse Umstände (zum Beispiel besondere Verbitterung einer Sekte oder ihr besonderes Gefährdungspotential für die Kirche) zwingt das kirchliche Gericht, diese oder jene Sekte einer strengeren Maßregelung zu unterziehen; dabei bleibt aber die Möglichkeit der Milderung des Urteils in Zukunft, unter veränderten Umständen, bestehen. Sicherlich ist das normale Urteil der Kirche über Schismatiker und Eigensinnige milder als das des 1. Konzils zu Karthago; aber es ist auch gerechter (da es auf dem wirklichen Ausmaß der Schuld des Angeklagten basiert, welches durch die Ermittlung festgestellt wurde). Zugleich ist es im Sinne „der Erbauung vieler Menschen“ auch weitsichtiger und zielgerichteter. Kurzum entspricht dieses Urteil der Menschenliebe und der Weisheit und Wahrheit der Kirche als Fortsetzer des Werkes Christ auf Erden. Es lässt sich unschwer erkennen, dass das wichtigste Prinzip hier nicht gebrochen wird: die Kirche bleibt die einzige Schatzkammer der segensspendenden Gaben. Bloß wird hier der Aspekt der Anwendung dieses Prinzips auf das wirkliche Leben nicht vergessen, der durch bloße gradlinige Logik häufig außer Acht gelassen würde.

 

VII.

Der Teil der Regel, in der der Hl. Hierarch Basilios die „bösen Listen der Enkratiten“ behandelte, wurde als besonders klarer Beweis dafür angeführt, dass dieser Heilige Vater in der kirchlichen Praxis nichts sah, was objektiv stabil wäre. Eigentlich wären alle umzutaufen; „wenn es aber ein Hindernis auf dem Weg zum allgemeinen Wohlschaffen ist“, dürften sie auch ohne Taufe zugelassen werden. In Wirklichkeit aber steht der Teil über die Enkratiten, so wie die gesamte Regel, völlig auf dem Boden des kirchlichen Hauptgesetzes über die drei Kategorien der Heterodoxie, wie es „den ursprünglichen Vätern (also der kirchlichen Auflieferung) beliebte“.

Wir sollten vor allem anmerken, dass der Hl. Hierarch Basilios zunächst seine Meinung über die Enkratiten äußerte („ich meine“), „da über sie nicht Klares geäußert ist“. Offensichtlich war hier nicht das Fehlen eines allgemeinen kirchlichen Gesetzes über die Aufnahme von Heterodoxen gemeint (denn dieses Gesetz wurde, wie wir oben gesehen haben, ausführlich erörtert). Hier kann nur von einem Beschluss speziell für die Enkratiten die Rede gewesen sein, ähnlich dem speziellen Beschluss über die Katharer (sei es, dass der Hl. Hierarch Basilios hier bloß davon sprach, dass ihm keine vollständigen Informationen zu dieser Sekte vorlagen): In diesem Falle bestand die Frage, die der Hl. Hierarch Basilios sich stellte, nicht in der Entwicklung einer Ordnung zur Aufnahme von Enkratiten, sondern in der Zuzählung der Enkratiten zu einer der durch die Regel festgelegten Gruppen und ihrer dementsprechenden Zuordnung zu einer Aufnahmeordnung.

Die persönliche Meinung des Hl. Hierarchen Basilios lautete wie folgt: „Da es uns zusteht, ihre Taufe abzulehnen und… diejenigen, die von ihnen… kommen, zu taufen“. Doch war dies nicht notwendig, da ja alle Heterodoxen umgetauft werden sollten. In seinen Überlegungen kommt der Hl. Basilios gar nicht zur Auslegung der Praxis von Cyprian und Firmilian. Im Gegensatz dazu möchte er die Umtaufe von Enkratiten durch spezielle Argumente begründen, die den natürlichen Eigenschaften dieser Sekte entstammen: „Es sei vorweggenommen, dass sie sich entschieden haben, ihre eigene Taufe zu spenden“, um sich „für die Kirche schwer aufnehmbar“ zu machen. Mit anderen Worten hatten sie in ihre Taufe etwas Gewisses hineingebracht, das Anlass gab, sie der Verzerrung des Befehls des Herrn zu verdächtigen. Und diese Verzerrung ist eben das Merkmal, nach dem eine heterodoxe Gemeinschaft der ersten Aufnahmeordnung zugeschlagen wird (also durch Taufe). Es ist klar, dass der Gedanke des Heiligen Vaters nach wie vor von der all-kirchlichen Regel über die drei Aufnahmeordnungen und von nichts Anderem geleitet wurde.

Nachdem der Hl. Hierarch Basilios seine persönliche Meinung über die Umtaufe von Enkratiten geäußert hatte, verwarf er diese Meinung, da er befürchtete, „die zu Rettenden durch die Strenge der Verzögerung zu vertreiben“, und empfahl, „sich an die Sitte zu halten und den Vätern zu folgen, die unsere Angelegenheiten nach ihrem Gutdünken festgelegt haben“. Wiederum kann die von den „Vätern“ festgelegte „Sitte“ hier nur die oben erwähnte all-kirchliche Regel bedeuten (an dieser Stelle wurde übrigens auch das „allgemeine Wohlschaffen“ genannt, auf Griechisch to katholou oikonomia, quasi als allgemeingültige Sitte oder Regel der Einrichtung solcher Angelegenheiten). Es ist verständlich, dass der Heilige Vater, nachdem er (ziemlich unsicher) seine Meinung darüber geäußert hatte, welcher Kategorie er die Enkratiten zuzählen würde, diese seine Meinung den Regeln der Kirche willig unterordnete, in denen die Merkmale jeder Kategorie exakt angegeben sind. Der Hl. Hierarch Basilios dachte also, dass die unmäßige Strenge der Karthager, die wirklich die Rettung vieler verhinderte, durch das Konzil zugunsten „des gütigeren Gutdünken“  bereits verurteilt worden war.

Hätte der Hl. Hierarch Basilios der Große als einziges Gesetz bezüglich der Heterodoxen den kirchlichen Nutzen angesehen, hätte er nicht  Folgendes gesagt: wenn Enkratiten unsere Taufe annehmen, können wir unsere Beziehungen zu ihnen nicht bestimmen; in diesem Falle haben wir uns nicht von dem Gefühl der Dankbarkeit ihnen gegenüber leiten zu lassen, sondern „uns den Regeln genau zu unterwerfen“ (der Akribie der Canones zu unterwerfen). Und da es um die Regeln der Aufnahmeordnung ging, bestand die „Akribie“ offensichtlich darin, die Zuzählung dieser oder jener Gemeinschaft zu dieser oder jener Kategorie genau (und dem persönlichen Belieben entgegen) zu bestimmen.

Nachdem der Hl. Hierarch Basilios die Notwendigkeit der Myronsalbung für Enkratiten nachdrücklich („mit allen Mitteln“) anerkannt hatte, erinnerte er unerwarteterweise an die Aufnahme der Bischöfe Zoin und Satornin nach ihren Rängen und schloss, dass wir jetzt „schon nicht mehr in der Lage sind, Enkratiten durch ein strenges Gericht von der Kirche zu entfremden“.  Das ist ein direktes Zitat aus der am Anfang erörterten Regel: „als diejenigen, die der Kirche noch nicht fremd waren“. Dazu schrieb der Hl. Hierarch Basilios auch noch einen Kommentar zum Wort „fremd“. Durch die Aufnahme von Zoin und Satornin sei „quasi eine Regel der Communio mit ihnen“ (den Enkratiten) festgelegt worden. Oben sprachen wir davon, dass die Bezeichnung von Schismatikern als solchen, die der Kirche „nicht ganz fremd“ seien, irgendeine Verbindung mit der Kirche implizierte und dass sie einige Mysterien aufrechterhielten. Eben hier bezeichnete der Hl. Hierarch Basilios diese Verbindung direkt als „eine Regel der Communio“. Die Communio verpflichtet, die Mysterien voneinander anzuerkennen – hier ging es aber lediglich um „quasi eine Regel der Communio“, denn hier war die Communio unvollständig, und die Anerkennung betraf nur einige Mysterien.

Dennoch, auf welche Weise war für den Hl. Hierarchen Basilios der Einzelfakt der Aufnahme der Bischöfe obligatorisch? Obwohl, wie wir gesehen haben, Dionysius die Taufe von Montanisten anerkannt hatte, behauptete Basilios die Nicht-Richtigkeit solcher Praxis: „wir dürfen nicht der Nachahmung des Falschen folgen“. Offensichtlich war die Aufnahme von Zoin und Satornin nicht die willkürliche Handlung irgendeines Bischofs, sondern gemäß eines Beschlusses irgendeines Konzils vollbracht, welches die natürlichen Eigenschaften der Enkratiten-Sekte ermittelt und es daraufhin für möglich gehalten hatte, Zoin und Satornin der dritten Kategorie zuzuzählen. In der Justiz wird aber jeder Gerichtsbeschluss, der durch die oberste Instanz in Kraft gesetzt ist (auch wenn er einen Einzelfall betrifft) zum Gesetz für alle analogen Fälle. Es ist nicht notwendig, eine Antwort auf die Frage zu suchen, zu welcher Kategorie die Enkratiten zu zählen sind, da sie durch das Kirchengericht bereits der dritten Kategorie zugezählt worden waren. Das heißt, das über Zoin und Saturnin Gesagte darf keineswegs so ausgelegt werden, dass der Hl. Hierarch Basilios den Fakt der Regelverletzung quasi akzeptiert habe, da er befürchtete, durch die Problematisierung dieser Frage Verwirrung zu stiften. Hier ordnete er seine Mutmaßungen bewusst und konsequent dem geltenden Gesetzunter. Für einen Rechtsanwalt, der über juristische Angelegenheiten schreibt, ist solch eine Lösung das Normalste der Welt.

 

VIII.

Die Analyse der 1. Regel des Hl. Hierarchen Basilios dem Großen zeigt, dass die Grundlage der Einteilung heterodoxer Gemeinschaften in drei Kategorien das Ausmaß ihre Entfremdung von der Kirche ist, das ihrerseits vom Ausmaß der Verzerrung der kirchlichen Lehre und Ordnung abhängt. Diejenigen, die sich völlig entfremdet haben, hält die Kirche für Nicht-Christen und tauft sie bei ihrer Aufnahme um. Mit denjenigen, die sich nicht völlig entfremdet haben, hält die Kirche die Verbindung aufrecht. Sie hat mit ihnen „quasi eine Regel der Communio“, indem sie einige ihrer Mysterien für gültig hält. Sicherlich sprach der Hl. Hierarch Basilios davon eher in Andeutungen und Analogien als in genauen Begriffe. Seine 1. Regel lässt nicht deutlich erkennen, wodurch die Gemeinschaften, die sich entschlossen von der Kirche getrennt hatten, doch noch mit ihr verbunden sein sollten, und wie die Kontinuität des Segens bei einem faktischen Bruch aufrechterhalten werden konnte. Der Hl. Hierarch Basilios hielt es nicht für notwendig, ausführlich zu erklären, wie und worin die Schismatiker „der Kirche nicht fremd“ würden. Wahrscheinlich bedurfte es sowohl für den Heiligen Vater als auch für seine mutmaßlichen Leser keine Erklärungen für etwas, was allgemein gültig und verständlich war. Wie auch immer: wir dürfen nicht denken, dass es lediglich darum gegangen sei, dass die Schismatiker das kirchliche Äußere aufbewahrt hätten, denn dieses Äußere machte ihre Riten noch nicht zu Mysterien, und die Kirche konnte nicht einfach „quasi eine Regel der Communio mit ihnen festlegen“. Es gibt etwas Größeres, das es durch das katholische Bewusstsein der Kirche ermöglichte, neben dem Bekenntnis des Glaubens an die Eine Rettende Kirche auch den Glauben an die Eine Taufe ohne Scheu zu stellen, die mit dem Befehl des Herrn konform geht, auch wenn diese Taufe außerhalb der Kirche vollbracht wurde. Der Gedanke über die nicht vollständige Loslösung der Schismatiker von der Kirche scheint der gesamten sonstigen kirchlichen Praxis zu widersprechen. Laut den kirchlichen Regeln ist die Gebetsgemeinschaft nicht nur mit Häretikern im eigentlichen Sinne verboten (also mit denen, um die es in der 1. Regel des Hl. Hierarchen Basilios dem Großen ging), sondern auch mit Abspaltern. Bei ihnen kann es weder Märtyrer noch Heiligtümer geben. Wie kann also davon die Rede sein, dass bei ihnen Mysterien existieren würden?

Vor allem muss berücksichtigt werden, dass die äußere Strenge der Beziehungen in der kirchlichen Praxis keinesfalls einen endgültigen Bruch mit dem Sünder bedeutet – eher umgekehrt. Beispielsweise hatte der Apostel Paulus den Korinthern verboten, mit Hurern,  Habsüchtigen, Götzendienern und anderen [Sündern] Umgang zu haben; und wenn einer, der zwar nicht außerhalb der Kirche stand, sondern Bruder genannt wurde (also ein Christ, ein Kirchenmitglied) zum Hurer usw. wurde, mit einem solchen nicht zu essen (1. Kor. 5:9-13). Wenn auf Schismatiker bestimmte absichtliche Maßnahmen der Entfremdung angewendet werden, spricht dies eher dafür, dass die Kirche anordnet, sie weiterhin für Brüder und Kirchenmitglieder zu halten, die lediglich gesündigt hätten und daher Besserungsmaßnahmen benötigen.

Ferner ist es notwendig, folgendes in Erinnerung zu behalten: wenn wir über die Beziehung der Kirche zur Heterodoxie nachsinnen, bewegen wir uns nicht im Bereich der Dogmatik im eigentlichen Sinne, sondern im Bereich der kirchlichen Justiz und Disziplin. Hier geht es weder um die Festlegung bestimmter abstrakter Prinzipien noch um die Beziehungen zwischen ihnen, sondern um die Anwendung solcher Prinzipien auf konkrete Erscheinungen und lebendige Personen. Hier muss die dogmatische Logik der konkreten Wirklichkeit (Verschuldungsgrad, Unverbesserlichkeitsgrad usw.) notwendigerweise einen gewissen Nachlass gewähren. Als lebendiges Beispiel für solch eine Brechung der Prinzipien in der Atmosphäre des Lebens kann die Bußdisziplin der Orthodoxen Kirche dienen.

Streng gesehen kann kein Hurer oder Unreiner oder Habsüchtiger ein Erbteil im Reiche Christi und Gottes haben (s. Eph. 5:5). Unserer Logik würde es nicht schwerfallen, daraus den Schluss zu ziehen, alle, die nach der Taufe gesündigt haben, als abgestorbene Glieder aus der Kirche zu exkommunizieren. So lehrten es tatsächlich einige Sekten, die das kirchliche Bewusstsein verachteten. Was aber die Kirche betrifft, sieht sie ihre Berufung eben darin, jeden kleinsten lebendigen Funken, der im Menschen übriggeblieben ist, zum ganzheitlichen, vollen Leben zu bringen. Deshalb hat die Kirche für die Sünder eine solche Stufenleiter festgelegt, von der in der 1. Regel des Hl. Hierarchen Basilios dem Großen die Rede war. Sie exkommuniziert bzw. trennt von ihr ganz nur die reuelosesten Sünder, denen sie nicht nur die Gemeinschaft in der Heiligen Kommunion, sondern auch die christlichen Bestattung nach dem Tode verweigert. Über andere Sünder wird u.U. nur ein befristeter Bann für die Kommunion ausgesprochen. Dabei wird Einigen, die keine schweren Sünden begangen haben, also normale Menschen in dieser Welt sind, erlaubt, nach der üblichen Beichte an der Heiligen Kommunion teilzunehmen. Andere müssen, um ihre Reue und ihren Wunsch, sich zu bessern, zu beweisen, Buße tun, was u.U. viele Jahre dauern kann. Wie soll also einer angesehen werden, über den der Bann für die Kommunion ausgesprochen wurde? Juristisch ist er noch in der Kirche; faktisch ist er aber ausgeschlossen, da er das Wichtigste, wofür es notwendig ist, in der Kirche zu sein, nicht bekommt – er hat keine Gemeinschaft mit Christus im Mysterium der Kommunion.

Die Bußdisziplin und das Gericht über die heterodoxen Gemeinschaften sind sicherlich nicht ganz gleich, schon weil die Bußdisziplin sich an jede Person einzeln wendet, also variabel und unendlich vielgestaltig ist. Die für Bußen existierenden Regeln sind lediglich prinzipielle Anweisungen, die bei ihrer Anwendung in jedem Einzelfall sehr viel Nachdenken erfordern. Die Disziplin in Bezug auf die gesamte Gemeinschaft kann nicht anders als stabilere Regel  zu verlangen, die auf die gesamte  Gesellschaft anwendbar sind. Was aber diese Gemeinschaft betrifft, vereint sie in Fragen, die sie von der Kirche trennen, ihre Mitglieder  zu einer Einheit. Dabei ist das kirchliche Gericht über ganze Gemeinschaften dasselbe wie über einzelne Sünder. Folglich ist seine Grundlage „das himmlische, um unseretwillen menschenliebende Gemüt des Heilands“[3], das es nicht einmal zulässt, einen glimmenden Docht auszulöschen oder ein geknicktes Rohr zu zerbrechen[4], das im Sünder die geringsten Lebenszeichen in der Hoffnung hütet, dass diese Keime, oder, genauer gesagt, Überbleibsel des Lebens sich unter förderlichen Bedingungen bzw. Umständen  entwickeln werden und den Menschen dadurch zur vollen Wiedergeburt bringen werden. Die Kirche, die generell alle exkommuniziert und aus ihrer Gemeinschaft entfernt (vor allem von der Teilnahme an der Eucharistie, aber auch aus der Gemeinschaft im Alltag), die die gottgegebene Ordnung der Kirche bezüglich der [Glaubens-]Lehre und der Disziplin nicht einhalten, scheint sich nur Häretikern im eigentlichen Sinne des Wortes zu entledigen (die sich selbst allerdings bereits der Kirche entledigt haben).

Schismatikern, die sich „wegen Fragen, die eine Heilung zulassen“ getrennt haben, lässt die Kirche die Chance für eine solche Heilung – das ist eben die Taufe, die als kirchliches Sakrament gilt. Was aber die Eigensinnigen betrifft, belässt sie  sowohl die Chirotonie als auch die Myronsalbung. So wie ein Sünder nach dem Sakrament der Beichte zum vollberechtigen Mitglied der Kirche wird, wobei er die Taufe bewahrt, die er von der Kirche erhalten hat, so empfängt auch hier der sich Bekehrende von der Kirche das, was ihm fehlt, ( Myronsalbung oder Lossprechung der Sünden bei der Beichte), behält bei sich all diese gültigen Sakramente, die ihm seine heterodoxe Gemeinschaft geben konnte - also die Kirche selbst, aber nicht unmittelbar, sondern durch diese Gemeinschaft, die von der Kirche noch nicht völlig entfremdet ist.

Nun könnte gefragt werden, ob Schismatiker und „Eigensinnige“, die ja noch als „Kirchliche“ bzw. „der Kirche noch nicht Fremde“ anerkannt werden und deren Sakramente  eventuell gültig sind,  ihre Erlösung auch ohne die Vereinigung mit der Orthodoxen Kirche erreichen könnten. Die Antwort ist dieselbe wie in der persönlichen Disziplin: auch wenn es bei den Heterodoxen einige Sakramente gibt, und auch wenn sie berechtigt sind, sich Christen zu nennen, mit allen daraus folgenden Konsequenzen; selbst wenn sie diesseits vom Kirchenzaun und sogar in der Vorhalle sein sollten; an der kirchlichen Eucharistie nehmen Heterodoxe nicht teil. Der Herr hat aber gesagt:  „Es sei denn, dass ihr das Fleisch des Sohnes des Menschen esset und sein Blut trinket, so habt ihr kein Leben in euch selbst.“ (Joh. 6:53) Allerdings zelebrieren auch Heterodoxe bei sich die Eucharistie. Doch können weder wir an ihrer Eucharistie teilnehmen, noch sie an unserer. Die Eucharistie ist eben die Einigung der Kommunizierenden mit Christus und in Christi mit sich selbst. Das heißt also, wenn wir uns in der Eucharistie trennen, zelebriert eine Seite die unwahre Eucharistie. Zwei Eucharistien, die sich einander nicht mitteilen, kann es nicht geben, so wie es nicht zweimal Christus und zwei Kirchen geben kann.

Folglich kommt es nur dann zu Unstimmigkeiten und sogar zu Widerspruch zwischen der Lehre über die Eine Rettende Kirche und der Anerkennung der Gültigkeit der Taufe (und anderer Sakramente) einiger heterodoxer Gemeinschaften, wenn wir uns wie Sektierer von menschlichen Mutmaßungen leiten ließen. Was aber die kirchliche Überlieferung betrifft, gibt diesen Widerspruch nicht. Der Kirche als „Erfüllung“ Christi ist es sicherlich bewusst, dass sie auf Erden für die Menschen die einzige Quelle der Gnade ist. Daher sagt sie mit dem Heiligen Hierarchen Cyprian: „Wer außerhalb des Bischofs ist (Eigensinnige), der ist außerhalb der Kirche. Für wen die Kirche nicht die Mutter ist (Schismatiker), für den ist Gott nicht der Vater.“ Kraft der ihr gegebenen Macht, zu binden und zu lösen, ist die Kirche berechtigt, jemanden, der sich ihr nicht fügt, völlig zu exkommunizieren und ihm dadurch die Hoffnung auf das ewige Heil zu nehmen. Doch spricht die Kirche als Fortsetzerin des Werkes Christi solch ein Urteil nur dort aus, wo es keine Hoffnung auf eine „Heilung“ mehr gibt. Normalerweise hält sie, auch wenn sie Schismatiker und Eigensinnige von der Communio in Gebet und Eucharistie exkommuniziert hat, doch „eine Regel der Communio mit ihnen“ bei, was ermöglicht, dass auch in diesen Gemeinschaften gültige Sakramente gespendet werden können.

Quelle: Zeitschrift der Moskauer Patriarchie, Nr. 5/1994



[1] Mt. 18:18 (Anm.d.Ü.)

[2] Pedalion ist eine Sammlung der kirchlichen Canones. (Anm.d.Ü.)

[3] Russ.:  "чудный Спасов нас ради человеколюбивый нрав" (s. das Idiomelon der Aposticha der Vesper der 5. Woche der Großen Fastenzeit) (Anm.d.Ü.)

[4] Vgl. Mt. 12:20; Jes. 42:3.

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